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   BFH, 03.03.2010 - VIII B 173/09   

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https://dejure.org/2010,12334
BFH, 03.03.2010 - VIII B 173/09 (https://dejure.org/2010,12334)
BFH, Entscheidung vom 03.03.2010 - VIII B 173/09 (https://dejure.org/2010,12334)
BFH, Entscheidung vom 03. März 2010 - VIII B 173/09 (https://dejure.org/2010,12334)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Reihenfolge und zeitlicher Abstand von (negativer) Entscheidung über PKH-Begehren und Entscheidung zur Hauptsache

  • openjur.de

    Reihenfolge und zeitlicher Abstand von (negativer) Entscheidung über PKH-Begehren und Entscheidung zur Hauptsache

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 142, ZPO § 127, GG Art 103 Abs 1, FGO § 116 Abs 5
    Reihenfolge und zeitlicher Abstand von (negativer) Entscheidung über PKH-Begehren und Entscheidung zur Hauptsache

  • Bundesfinanzhof

    Reihenfolge und zeitlicher Abstand von (negativer) Entscheidung über PKH-Begehren und Entscheidung zur Hauptsache

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 142 FGO, § 127 ZPO, Art 103 Abs 1 GG, § 116 Abs 5 FGO, Art 103 Abs 1 GG
    Reihenfolge und zeitlicher Abstand von (negativer) Entscheidung über PKH-Begehren und Entscheidung zur Hauptsache

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 142 FGO, § 127 ZPO, Art 103 Abs 1 GG, § 116 Abs 5 FGO, Art 103 Abs 1 GG
    Reihenfolge und zeitlicher Abstand von (negativer) Entscheidung über PKH-Begehren und Entscheidung zur Hauptsache

  • rewis.io

    Reihenfolge und zeitlicher Abstand von (negativer) Entscheidung über PKH-Begehren und Entscheidung zur Hauptsache

  • rewis.io

    Reihenfolge und zeitlicher Abstand von (negativer) Entscheidung über PKH-Begehren und Entscheidung zur Hauptsache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76 Abs. 2; FGO § 110; FGO § 155; ZPO § 227
    Erforderlichkeit einer vorherigen Bescheidung des Begehrens auf PKH im Interesse des effektiven Rechtsschutzes; Vereinbarkeit der Ablehung eines Verlegungsantrags eines erkrankten Klägers mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör

  • datenbank.nwb.de

    Entscheidung des BFH zum Beschwerdevorbringen ohne vorherige Entscheidung über einen für das Beschwerdeverfahren anhängig gemachten Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 09.07.1996 - VII S 16/95

    Schlüssige Rüge eines Verfahrensmangels - Gewährung von Prozesskostenhilfe -

    Auszug aus BFH, 03.03.2010 - VIII B 173/09
    Eine vorherige Bescheidung des Begehrens auf PKH ist nur erforderlich, wenn dies im Interesse effektiven Rechtsschutzes geboten ist, mithin die mögliche Einschaltung eines beizuordnenden Anwalts oder Steuerberaters Einfluss auf die Sachentscheidung des Gerichts haben kann (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13. Juli 1992  1 BvR 99/90, Neue Juristische Wochenschrift - Rechtsprechungsreport Zivilrecht 1993, 382; Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 9. Juli 1996 VII S 16/95, BFH/NV 1997, 143).

    Kommt aber eine Beiordnung eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters --wie hier angesichts der Erfolglosigkeit des PKH-Begehrens-- nicht in Betracht, ist ein fehlender zeitlicher Abstand zwischen (negativer) Entscheidung über das PKH-Begehren und der Entscheidung zur Hauptsache für das Rechtsmittelverfahren ohne rechtliche Bedeutung (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1997, 143; vom 27. April 2001 XI S 16/00, BFH/NV 2001, 1417).

  • BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 99/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über den

    Auszug aus BFH, 03.03.2010 - VIII B 173/09
    Eine vorherige Bescheidung des Begehrens auf PKH ist nur erforderlich, wenn dies im Interesse effektiven Rechtsschutzes geboten ist, mithin die mögliche Einschaltung eines beizuordnenden Anwalts oder Steuerberaters Einfluss auf die Sachentscheidung des Gerichts haben kann (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13. Juli 1992  1 BvR 99/90, Neue Juristische Wochenschrift - Rechtsprechungsreport Zivilrecht 1993, 382; Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 9. Juli 1996 VII S 16/95, BFH/NV 1997, 143).
  • BFH, 03.08.2005 - II B 47/04

    Nichtzulassungsbeschwerde: Terminsverlegung wegen Erkrankung

    Auszug aus BFH, 03.03.2010 - VIII B 173/09
    Macht der Kläger --wie hier-- seine Erkrankung als Verlegungsgrund geltend, muss diese regelmäßig durch ein ärztliches Attest glaubhaft gemacht werden, aus dem sich die Verhinderung eindeutig und nachvollziehbar ergibt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. August 2005 II B 47/04, BFH/NV 2005, 2041; vom 9. Dezember 1998 IV B 90/97, BFH/NV 1999, 799, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 05.01.2009 - I B 105/08

    Rückübertragung einer Sache auf den Senat - Ablehnung eines Antrags auf Verlegung

    Auszug aus BFH, 03.03.2010 - VIII B 173/09
    Denn nach ständiger Rechtsprechung muss ein Verfahrensbeteiligter selbst bei umstrittener oder problematischer Rechtslage alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einrichten (vgl. BFH-Beschluss vom 5. Januar 2009 I B 105/08, Zeitschrift für Steuern und Recht 2009, R 735).
  • BFH, 24.07.2008 - VIII B 104/08

    Entscheidung über Nichtzulassungsbeschwerde zeitgleich mit der Ablehnung des

    Auszug aus BFH, 03.03.2010 - VIII B 173/09
    Dafür kann indessen nur Anlass bestehen, wenn der ablehnende PKH-Beschluss materiell-rechtliche Ausführungen unter Berücksichtigung höchstrichterlicher Entscheidungen enthält, die für den bereits eingelegten Rechtsbehelf maßgeblich und für den Rechtsbehelfsführer ersichtlich neu sind (BFH-Beschluss vom 24. Juli 2008 VIII B 104/08, juris).
  • BFH, 01.04.2003 - VII S 25/02

    PKH für NZB

    Auszug aus BFH, 03.03.2010 - VIII B 173/09
    So hat der BFH die Entscheidung über einen bereits eingelegten Rechtsbehelf im Zeitpunkt der Beschlussfassung über das darauf bezogene PKH-Begehren nach richterlichem Ermessen zurückgestellt und die PKH-Entscheidung mit dem Hinweis auf die mögliche Prüfung einer Rechtsbehelfsrücknahme zur Vermeidung weiterer Gerichtskosten verbunden (vgl. BFH-Beschluss vom 1. April 2003 VII S 25/02 (PKH), BFH/NV 2003, 1077).
  • BFH, 27.04.2001 - XI S 16/00

    Voraussetzungen der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör;

    Auszug aus BFH, 03.03.2010 - VIII B 173/09
    Kommt aber eine Beiordnung eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters --wie hier angesichts der Erfolglosigkeit des PKH-Begehrens-- nicht in Betracht, ist ein fehlender zeitlicher Abstand zwischen (negativer) Entscheidung über das PKH-Begehren und der Entscheidung zur Hauptsache für das Rechtsmittelverfahren ohne rechtliche Bedeutung (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1997, 143; vom 27. April 2001 XI S 16/00, BFH/NV 2001, 1417).
  • BFH, 09.12.1998 - IV B 90/97

    Antrag auf Terminsverlegung

    Auszug aus BFH, 03.03.2010 - VIII B 173/09
    Macht der Kläger --wie hier-- seine Erkrankung als Verlegungsgrund geltend, muss diese regelmäßig durch ein ärztliches Attest glaubhaft gemacht werden, aus dem sich die Verhinderung eindeutig und nachvollziehbar ergibt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. August 2005 II B 47/04, BFH/NV 2005, 2041; vom 9. Dezember 1998 IV B 90/97, BFH/NV 1999, 799, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 26.02.2015 - III B 124/14

    Abzweigung des Kindergeldes an das Kind bei Erhalt von Grundsicherungsleistungen

    Eine vorherige Bescheidung des Begehrens auf PKH ist nur erforderlich, wenn dies im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes geboten ist, mithin die mögliche Einschaltung eines beizuordnenden Anwalts oder Steuerberaters Einfluss auf die Sachentscheidung des Gerichts haben kann (vgl. z.B. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 13. Juli 1992  1 BvR 99/90, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1993, 382; BFH-Beschlüsse vom 3. März 2010 VIII B 173/09, nicht veröffentlicht --n.v.--; vom 20. September 2012 III B 44/12, BFH/NV 2013, 65, Rz 5).
  • BFH, 16.02.2011 - X S 29/10

    Ausnahmsweise gleichzeitige Entscheidung über einen PKH-Antrag und die Hauptsache

    In derartigen Fallkonstellationen verlangt aber weder das Gebot der weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten (Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--) noch der Anspruch auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3 GG) einen zeitlichen Abstand zwischen den beiden Entscheidungen (vgl. auch Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. März 2010 VIII B 173/09, www.bundesfinanzhof.de/entscheidungen, unter I.1., m.w.N., Verfassungsbeschwerde durch Beschluss des BVerfG vom 2. September 2010  1 BvR 1272/10, nicht zur Entscheidung angenommen; Senatsbeschluss vom 26. August 2010 X B 210/09, BFH/NV 2010, 2287, unter II.).

    Dieser Gesichtspunkt kommt aber nur dann zum Tragen, wenn der ablehnende PKH-Beschluss materiell-rechtliche Ausführungen unter Berücksichtigung höchstrichterlicher Entscheidungen enthält, die für das bereits eingelegte Rechtsmittel maßgeblich und für den Rechtsmittelführer ersichtlich neu sind (vgl. auch hierzu BFH-Beschluss VIII B 173/09, unter I.2., m.w.N.).

  • BFH, 03.03.2010 - VIII S 36/09

    Keine Zulassung der Revision wegen Verletzung der Hinweispflicht nach § 76 Abs. 2

    Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) für das Beschwerdeverfahren VIII B 173/09 ist wegen mangelnder Erfolgsaussichten des Beschwerdeverfahrens nach Maßgabe der §§ 142 der Finanzgerichtsordnung (FGO), 114 der Zivilprozessordnung abzulehnen.

    Insoweit wird auf den Beschluss vom heutigen Tage zur Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde (VIII B 173/09) verwiesen.

  • BFH, 26.08.2010 - X B 210/09

    (Zeitlicher Abstand von

    Eine vorherige Bescheidung des Begehrens auf PKH ist nur erforderlich, wenn dies im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes geboten ist, mithin die mögliche Einschaltung eines beizuordnenden Anwalts oder Steuerberaters Einfluss auf die Sachentscheidung des Gerichts haben kann (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juli 1992  1 BvR 99/90, Neue Juristische Wochenschrift- Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1993, 382; BFH-Beschluss vom 3. März 2010 VIII B 173/09, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 15.07.2014 - III S 19/12

    Erlass des die PKH ablehnenden Beschlusses nach Entscheidung zur Hauptsache -

    Solche kostenrechtlichen Gesichtspunkte können aber --wenn überhaupt-- allenfalls dann Anlass geben, eine Gehörsverletzung in Betracht zu ziehen, wenn mit einiger Berechtigung erwartet werden kann, dass der Kläger infolge des die PKH ablehnenden Beschlusses seine Klage zurückgenommen hätte (vgl. BFH-Beschluss vom 3. März 2010 VIII B 173/09, juris).
  • BFH, 20.09.2012 - III B 44/12

    Entscheidung über Nichtzulassungsbeschwerde zusammen mit PKH-Antrag -

    Eine vorherige Bescheidung des Begehrens auf PKH ist nur erforderlich, wenn dies im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes geboten ist, mithin die mögliche Einschaltung eines beizuordnenden Anwalts oder Steuerberaters Einfluss auf die Sachentscheidung des Gerichts haben kann (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 13. Juli 1992  1 BvR 99/90, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1993, 382; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. März 2010 VIII B 173/09, juris).
  • BFH, 20.08.2012 - III B 33/12

    Negative Entscheidung des BFH über den Antrag wegen Nichtzulassung der Revision

    Eine vorherige Bescheidung des Begehrens auf PKH ist nur erforderlich, wenn dies im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes geboten ist, mithin die mögliche Einschaltung eines beizuordnenden Anwalts oder Steuerberaters Einfluss auf die Sachentscheidung des Gerichts haben kann (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 13. Juli 1992  1 BvR 99/90, Neue Juristische Wochenschrift --NJW--, Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1993, 382; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. März 2010 VIII B 173/09, juris).
  • BFH, 04.11.2010 - X S 23/10

    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Zuständigkeit für Entscheidung über einen

    dd) Eine Entscheidung des PKH-Antrags vor dem Beginn der mündlichen Verhandlung wäre nur erforderlich, wenn dies im Interesse effektiven Rechtsschutzes geboten wäre, mithin die mögliche Einschaltung eines beizuordnenden Anwalts oder Steuerberaters Einfluss auf die Sachentscheidung des Gerichts haben könnte (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13. Juli 1992 1 BvR 99/90, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1993, 382; BFH-Beschluss vom 3. März 2010 VIII B 173/09, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.01.2017 - L 7 AS 4178/15
    Der Senat kann hier über das Rechtsmittel des Kläger ausnahmsweise zeitgleich mit der Entscheidung über dessen Prozesskostenhilfegesuch (vgl. hierzu den weiteren Beschluss vom heutigen Tag) befinden; hierzu war der Senat befugt, weil auch eine frühzeitige Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch - wegen von vornherein fehlender Erfolgsaussicht - keinen Einfluss auf das Hauptsacheverfahren gehabt hätte (vgl. hierzu Bundesfinanzhof (BFH), Beschluss vom 3. März 2010 - VIII B 173/09 - (juris); BFH, Beschluss vom 16. Februar 2011 - X S 29/10 - (juris); ferner Senatsbeschlüsse vom 15. Oktober 2012 - L 7 S 1638/12 B - und 30. Oktober 2012 - L 7 AY 3771/12 B - (n.v.)).
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